Szenario: ChatGPT im Unternehmen

Ihre Beschäftigten nutzen ChatGPT längst. Klare betriebliche Regeln fehlen.

Beschäftigte nutzen private ChatGPT- oder Claude-Konten für Übersetzungen, Zusammenfassungen, Entwürfe oder Recherchen. Einige Vorgesetzte wissen davon und tolerieren die Nutzung. Schließlich lassen sich damit manche Aufgaben schneller erledigen.

Shadow AI

Genutzt wird längst — geregelt ist noch nichts

Einen verlässlichen Überblick gibt es jedoch nicht. Welche Daten werden eingegeben? Wer prüft die Ergebnisse? Und wer hat überhaupt Zugang zu leistungsfähigen, möglicherweise privat bezahlten Angeboten?

Diese ungeregelte Nutzung wird häufig als Shadow AI bezeichnet. Sie birgt Risiken, zeigt aber auch einen konkreten betrieblichen Bedarf. Ein pauschales Verbot beantwortet diesen Bedarf nicht.

Was Sie jetzt klären müssen

Zuerst brauchen Sie als Betriebsrat ein realistisches Bild der Nutzung, ohne einzelne Beschäftigte unter Verdacht zu stellen. Welche Anwendungen sind hilfreich? Wo können vertrauliche oder personenbezogene Daten betroffen sein? Welche vorläufigen Regeln werden sofort benötigt? Für welche Tätigkeiten wäre ein betrieblicher Zugang sinnvoll?

Sie müssen nicht auf ein fertiges Konzept des Arbeitgebers warten. Sie können das Thema selbst auf die Agenda setzen und Maßnahmen anregen. Sobald ChatGPT Eingaben oder Ergebnisse einzelner Beschäftigter erfasst, greift in der Regel §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG — die Mitbestimmung bei technischen Kontrolleinrichtungen.

Ihr nächster Schritt

Wie Kyberon Sie begleitet

Wir erfassen mit Ihnen Nutzung, Bedarf und offene Risiken. Anschließend entwickeln wir Anforderungen für sichere Zugänge, Qualifizierung, Qualitätssicherung und den Schutz von Beschäftigtendaten.

Auf Wunsch begleiten wir auch die Gespräche mit dem Arbeitgeber und die Entwicklung betrieblicher Regeln. So wird aus einer verdeckten Einzelpraxis ein Prozess, den Sie mitgestalten.

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In 30 Minuten klären wir, wo Ihr Gremium steht und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

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