EU AI Act

Der EU AI Act gibt Ihnen neue Rechte. Wir zeigen, welche.

Der EU AI Act setzt erstmals einen europaweit verbindlichen Rahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz. Er ersetzt weder das Betriebsverfassungsgesetz noch Ihre Mitbestimmung im Betrieb — aber er ergänzt sie.

Zentraler Punkt für alle betrieblichen KI-Systeme

Artikel 4: KI-Kompetenz

Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz der Menschen zu fördern, die in ihrem Auftrag mit diesen Systemen arbeiten. KI-Kompetenz meint mehr als Bedienwissen — sie umfasst Wissen über Möglichkeiten, Grenzen und Risiken von KI im jeweiligen Arbeitskontext.

Welche Maßnahmen angemessen sind, hängt vom Vorwissen, der Erfahrung, der Rolle, dem konkreten Einsatz und den betroffenen Personengruppen ab. Ein pauschales Online-Training für alle erfüllt diesen Anspruch nicht automatisch.

Der sogenannte Digital Omnibus zur KI hat die Vorgabe abgeschwächt: Anbieter und Betreiber müssen kein „ausreichendes" Kompetenzniveau mehr sicherstellen. Die Verantwortung ist damit aber nicht verschwunden — Artikel 4 verlangt weiterhin Maßnahmen zur Förderung von KI-Kompetenz. Sie bleibt eine betriebliche Gestaltungsaufgabe, kein freiwilliges Zusatzangebot.

Was das für Ihre Gremiumsarbeit bedeutet

Wer nutzt welche KI-Systeme? Welches Wissen wird dafür benötigt? Wer erhält welche Qualifizierung, in welchem zeitlichen Umfang und mit welchen Möglichkeiten zur regelmäßigen Aktualisierung?

Nur die Untergrenze

Der EU AI Act ist ein Mindeststandard

Für den Beschäftigtenschutz bildet der EU AI Act nur einen Mindeststandard. Artikel 2 Absatz 11 stellt klar: Günstigere kollektivrechtliche Regelungen bleiben möglich. Ihre Betriebsvereinbarung kann auf Grundlage Ihrer bestehenden Mitbestimmungsrechte verbindlichere Standards festlegen — etwa rollenspezifische Qualifizierung, bezahlte Lernzeit, die Beteiligung des Betriebsrats an den Inhalten und regelmäßige Überprüfungen.

Kyberon unterstützt Sie dabei, die europäischen Vorgaben auf Ihren Betrieb zu übersetzen und daraus belastbare Regelungen für Qualifizierung, Beteiligung und den verantwortlichen Einsatz von KI zu entwickeln.

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