Leistungen — Beratung

Wir prüfen das KI-System — und stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite

Ihr Arbeitgeber führt ein KI-System ein. Sie sollen einschätzen, ob es Rechte der Beschäftigten berührt, ob es Mitbestimmung auslöst, ob es fair eingeführt wird. Das ist eine fachliche Aufgabe — und Sie müssen sie nicht allein bewältigen.

Die Ausgangslage

Was passiert, wenn niemand das System prüft

Ohne unabhängige Prüfung verlassen Sie sich auf die Einschätzung der IT-Abteilung oder des Managements — der Seite, die das System bereits einführen will. Fragen bleiben offen: Welche Daten erhebt das System? Wird Leistung oder Verhalten erfasst? Greift §87 BetrVG? Ohne Antworten stimmen Sie im Zweifel etwas zu, das Sie später nicht mehr rückgängig machen können.

Das ist der Punkt, an dem ein Sachverständiger nach §80 BetrVG den Unterschied macht — und an dem die Kosten dafür beim Arbeitgeber liegen, nicht bei Ihnen.

Im Detail

Unsere Beratungsleistung im Detail

Beratungsteam analysiert gemeinsam ein KI-System am Bildschirm
Baustein 01

Technische Analyse des KI-Systems

Wir prüfen, was das System tatsächlich tut — welche Daten es verarbeitet, wie es zu seinen Ergebnissen kommt, wo Automatisierung endet und Entscheidung beginnt.

Aktenordner und Dokumente auf einem Schreibtisch
Baustein 02

Rechtliche Einordnung

Wir ordnen das System entlang der relevanten Mitbestimmungstatbestände ein: §87 BetrVG bei Verhaltens- oder Leistungsüberwachung, §90 BetrVG bei der Unterrichtung über Planungen, §95 BetrVG bei KI-gestützten Auswahlrichtlinien.

Zwei Personen unterschreiben gemeinsam eine Vereinbarung
Baustein 03

Unterstützung bei der Betriebsvereinbarung

Wir bringen die Analyseergebnisse in eine verhandelbare Form — von den Pflichtinhalten bis zur konkreten Formulierung einer Betriebsvereinbarung.

Gruppe von Personen in moderiertem Gespräch am Tisch
Baustein 04

Verhandlungsbegleitung

Wir bereiten Sie auf Gespräche mit dem Arbeitgeber vor und begleiten Sie, bis die Vereinbarung unterschrieben ist.

Der Ablauf

Wie der Ablauf konkret aussieht

1

Erstgespräch

Sie schildern die Situation — welches System, welcher Stand, welche Fristen.

2

Beauftragung nach §80 BetrVG

Ihr Gremium fasst den Beschluss, wir klären die Formalitäten mit dem Arbeitgeber.

3

Analyse und Begleitung

Wir liefern die technische und rechtliche Einschätzung und bleiben an Ihrer Seite, bis die Betriebsvereinbarung steht.

Wer die Kosten trägt
0 €

Die Kosten trägt der Arbeitgeber —
nicht Ihr Gremium.

Die Kosten unserer Beratung als Sachverständiger trägt der Arbeitgeber — nicht Ihr Gremium. Das regelt §80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG: Bei KI-Einführungen gilt ein Sachverständiger als unwiderlegbar erforderlich.

Mehr zu §80 BetrVG erfahren →
Zwei Zielgruppen, eine Haltung

Beratung für beide Seiten des Betriebsverfassungsrechts

Ob Betriebsrat in der Privatwirtschaft oder Personalrat im öffentlichen Dienst — die fachlichen Fragen zu KI-Einführungen sind dieselben. Unsere Beratung passt sich Ihrer Rechtsform an, nicht umgekehrt.

Modernes Bürogebäude der Privatwirtschaft bei Nacht, Außenansicht
Betriebsräte

Privatwirtschaft

Beratung für Betriebsräte nach Betriebsverfassungsgesetz — mit Schwerpunkt auf §80, §87, §90 und §95 BetrVG. Unsere Kernzielgruppe.

Modernes Verwaltungsgebäude des öffentlichen Dienstes, Außenansicht mit runder Holzfassade
Personalräte

Öffentlicher Dienst

Beratung für Personalräte nach Bundes- und Landespersonalvertretungsrecht — angepasst an die Mitbestimmungslogik des öffentlichen Dienstes, fachlich auf demselben Niveau.

Warum Kyberon und nicht ein allgemeiner IT-Berater

Ein IT-Berater kann Ihnen sagen, wie ein System funktioniert. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen sagen, was das Gesetz vorschreibt. Kyberon verbindet beides — mit einer klaren Haltung: Wir beraten ausschließlich Betriebsräte, Personalräte und Gewerkschaften. Nie Arbeitgeber.

Mehr über uns erfahren →

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

30 Minuten. Sie schildern Ihre Situation. Wir schätzen ein, welche Rechte Sie haben und was als nächstes passiert. Kostenlos, unverbindlich, direkt mit uns.

Termin vereinbaren

oder rufen Sie an: [Telefonnummer]