Technische Analyse des KI-Systems
Wir prüfen, was das System tatsächlich tut — welche Daten es verarbeitet, wie es zu seinen Ergebnissen kommt, wo Automatisierung endet und Entscheidung beginnt.
Ihr Arbeitgeber führt ein KI-System ein. Sie sollen einschätzen, ob es Rechte der Beschäftigten berührt, ob es Mitbestimmung auslöst, ob es fair eingeführt wird. Das ist eine fachliche Aufgabe — und Sie müssen sie nicht allein bewältigen.
Ohne unabhängige Prüfung verlassen Sie sich auf die Einschätzung der IT-Abteilung oder des Managements — der Seite, die das System bereits einführen will. Fragen bleiben offen: Welche Daten erhebt das System? Wird Leistung oder Verhalten erfasst? Greift §87 BetrVG? Ohne Antworten stimmen Sie im Zweifel etwas zu, das Sie später nicht mehr rückgängig machen können.
Das ist der Punkt, an dem ein Sachverständiger nach §80 BetrVG den Unterschied macht — und an dem die Kosten dafür beim Arbeitgeber liegen, nicht bei Ihnen.
Wir prüfen, was das System tatsächlich tut — welche Daten es verarbeitet, wie es zu seinen Ergebnissen kommt, wo Automatisierung endet und Entscheidung beginnt.
Wir ordnen das System entlang der relevanten Mitbestimmungstatbestände ein: §87 BetrVG bei Verhaltens- oder Leistungsüberwachung, §90 BetrVG bei der Unterrichtung über Planungen, §95 BetrVG bei KI-gestützten Auswahlrichtlinien.
Wir bringen die Analyseergebnisse in eine verhandelbare Form — von den Pflichtinhalten bis zur konkreten Formulierung einer Betriebsvereinbarung.
Wir bereiten Sie auf Gespräche mit dem Arbeitgeber vor und begleiten Sie, bis die Vereinbarung unterschrieben ist.
Sie schildern die Situation — welches System, welcher Stand, welche Fristen.
Ihr Gremium fasst den Beschluss, wir klären die Formalitäten mit dem Arbeitgeber.
Wir liefern die technische und rechtliche Einschätzung und bleiben an Ihrer Seite, bis die Betriebsvereinbarung steht.
Die Kosten unserer Beratung als Sachverständiger trägt der Arbeitgeber — nicht Ihr Gremium. Das regelt §80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG: Bei KI-Einführungen gilt ein Sachverständiger als unwiderlegbar erforderlich.
Mehr zu §80 BetrVG erfahren →Ob Betriebsrat in der Privatwirtschaft oder Personalrat im öffentlichen Dienst — die fachlichen Fragen zu KI-Einführungen sind dieselben. Unsere Beratung passt sich Ihrer Rechtsform an, nicht umgekehrt.
Beratung für Betriebsräte nach Betriebsverfassungsgesetz — mit Schwerpunkt auf §80, §87, §90 und §95 BetrVG. Unsere Kernzielgruppe.
Beratung für Personalräte nach Bundes- und Landespersonalvertretungsrecht — angepasst an die Mitbestimmungslogik des öffentlichen Dienstes, fachlich auf demselben Niveau.
Ein IT-Berater kann Ihnen sagen, wie ein System funktioniert. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen sagen, was das Gesetz vorschreibt. Kyberon verbindet beides — mit einer klaren Haltung: Wir beraten ausschließlich Betriebsräte, Personalräte und Gewerkschaften. Nie Arbeitgeber.
30 Minuten. Sie schildern Ihre Situation. Wir schätzen ein, welche Rechte Sie haben und was als nächstes passiert. Kostenlos, unverbindlich, direkt mit uns.
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